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Bund deckelt Arbeitspreis bei Fernwärme

Am 24. Dezember 2022 ist das "Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz" in Kraft getreten. Danach sollen Gas- und Wärmekunden durch eine Preisdeckelung von den hohen Energiekosten entlastet werden.

Im Bereich der Fernwärme sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitspreis (brutto) für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Die restlichen 20 Prozent werden über den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet, d.h. gemäß aktuell gültigem Preisblatt. Der Grundpreis wird nicht gedeckelt. 

Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes.

Neben der Preisdeckelung können Kunden auch weiterhin durch einen bewussten Wärmeverbrauch Energiekosten einsparen.

Für Kunden der Geovol wirkt sich die Wärmepreisbremse wie folgt aus:

  • bei unserem "Normaltarif" liegt der Bruttoarbeitspreis derzeit bei 8,685 ct/kWh und somit noch unter dem Preisdeckel von 9,5 ct/kWh. Kunden mit Normaltarif profitieren bei Geovol somit bereits von einem günstigeren Arbeitspreis. Eine Deckelung ist hier somit nicht möglich;
  • bei unserem Normaltarif und einem Jahresverbrauch von über 1,5 GWh/a greift ein reduzierter Nettoarbeitspreis von 6,25 ct/kWh ab der 501. Megawattstunde (Hinweis: bei Verbräuchen über 1,5 GWh/a wird der Nettoarbeitspreis für die Deckelung herangezogen). In Summe profitieren auch diese Kunden von dem günstigeren Geovol-Arbeitspreis, so dass hier ebenfalls der Preisdeckel nicht greift;
  • bei unserem Kleinverbrauchstarif (15 kW, < 20 MWh/a) liegt der Bruttoarbeitspreis derzeit bei 10,422 ct/kWh. Diese Kunden erhalten somit eine Entlastung beim Arbeitspreis über die Wärmepreisbremse.

Die Preisbremse wird ab März 2023 greifen, wobei die Monate Januar und Februar mit berücksichtigt werden. Die Umsetzung erfolgt durch Geovol, d.h. Kunden müssen von sich aus nichts weiter unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie HIER auf der Internetseite der Bundesregierung.

Foto: GEOVOL

Foto: Geovol