Demnach stammt die von GEOVOL gelieferte Wärme zu 92,7 % aus Tiefengeothermie, zu 5,5 % aus Kraftwärmekopplung und zu jeweils 0,9 % aus Erdgas- bzw. Heizölkesseln. Diese stehen in den beiden Energiezentralen und im Stützheizwerk bereit, um die Spitzenlast an besonders kalten Wintertagen abzudecken oder für den Fall, dass es technische Schwerigkeiten bei der Förderung der Tiefengeothermie gibt.
Das Ingenieurbüro Lins hat zudem bescheinigt, dass man mit der GEOVOL-Fernwärme die Vorschriften des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien erfüllt. Das Gesetz gibt vor, dass ein bestimmter Anteil der Heizenergie aus erneuerbaren Energien stammen muss, bei Neubauten sind es zum Beispiel 65 %. Zu den erneuerbaren Energien zählen laut GEG z. B. Erdwärme, Biomasse oder die Solarthermie. Alternativ dazu darf der Bauherr auch sogenannte „Ersatzmaßnahmen“ ergreifen – unter anderem die Nutzung von Fernwärme. Allerdings nur dann, wenn diese eine bestimmte ökologische Qualität aufweist, ausgedrückt im "Erfüllungsgrad". Dieser muss größer sein als 100 %, damit die Fernwärme als Ersatzmaßahme im Sinne des Gesetzes ist. Für die GEOVOL-Fernwärme ist das kein Problem: Mit dem aktuellen Gutachten wurde ihr ein Erfüllungsgrad von 196 % bescheinigt. Hier können Sie die Bescheinigung herunterladen.

