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Gastvortrag von Prof. Dr. jur. Helmut Greulich

Am gestrigen Dienstag hielt der renommierte Rechtsanwalt Professor Dr. Helmut Greulich im Hause der Geovol einen Gastvortrag zur Reform des Bauvertragsrechts.

Im Publikum saßen gut 20 erfahrene Ingenieure und Techniker aus der Baubranche, die den Ausführungen Prof. Greulichs mit großem Interesse folgten. Prof. Greulich führte an, dass Bauverträge bislang insbesondere "nach VOB/B" oder "nach BGB" geschlossen wurden. Die VOB ("Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen") gelte dabei jedoch nicht als gesetzliche Grundlage, sondern stelle ein Regelwerk dar, das sich in den vergangenen Jahrzehnten schlicht bewährt habe. Viele der in der VOB enthaltenen Angaben wurden nun in das BGB ("Bürgerliches Gesetzbuch") übernommen und in den §§ 631-650a n.F. ausformuliert. Da die Reform des Bauvertragsrechtes jedoch gerade einmal acht Wochen alt ist, lag der Schwerpunkt des Vortrages auf der Vorstellung der Reform selbst. "Natürlich interessiert uns alle nun brennend, wie sich die Reform in der Praxis auswirken wird", meinte Peter Lohr, Geschäftsführer der Geovol, zum Abschluss und ergänzte in Richtung des Referenten: "wenn wir Sie also in einem Jahr an dieser Stelle erneut begrüßen dürfen, würden wir uns alle hier sehr freuen!". Die Hoffnung in den Augen seines Publikums erkennend, sicherte Prof. Greulich die Fortsetzung seines Vortrages zu gegebener Zeit zu.