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Fernwärmekunden profitieren von Soforthilfe

Am 15. November ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz in Kraft getreten. Dieses sieht eine einmalige Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden vor, z. B. wenn sie weniger als 1,5 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen.

Das Gesetz ermöglicht GEOVOL mit Hilfe von Bundesmitteln, seine Kunden schnell und unbürokratisch von gestiegenen Wärmekosten zu entlasten. Dies geschieht, indem für den Monat Dezember keine Abschläge eingezogen werden. Kunden, die ihre Abschläge überweisen, werden gebeten, auf die Überweisung des Betrags für den Dezember zu verzichten.

Anspruch auf eine Entlastung haben alle GEOVOL-Kunden, die

  • einen jährlichen Wärmeverbrauch von weniger als 1,5 Gigawattstunden haben,
  • Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird,
  • als Wohnungseigentümergemeinschaft Wärme beziehen.

Weitere Kundengruppen mit Anspruch auf Entlastung sind im § 4 des Gesetzes aufgeführt.

Auch Mieter profitieren von dem neuen Gesetz, allerdings erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung ihres Vermieters. In dieser muss der Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und GEOVOL ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen. Etwaige Differenzen die sich beispielsweise aus der unterschiedlichen Zahl von Abschlägen (elf statt zwölf Einzüge pro Jahr) oder dem 20%-Zuschlag ergeben, werden bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt, ohne dass die Kunden hier aktiv werden müssen. Auch der seit dem 1. Oktober 2022 geltende niedrigere Umsatzsteuersatz wird dann entsprechend angesetzt.

Bitte beachten Sie: Damit die Entlastung erfolgreich umgesetzt werden kann, ist GEOVOL laut Gesetz verpflichtet, Daten seiner Kunden an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben. Dies betrifft neben dem Namen und der Objektadresse folgende Daten:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlagszahlung für September
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums

Sollten Sie Fragen zur Soforthilfe haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an service@geovol.de

Foto: Zerbor/iStock