In Unterföhring kann 15 Jahre nach Inbetriebnahme der geothermischen Wärmeversorgung das gesamte Gemeindegebiet mit Erdwärme beliefert werden. Diese Erfolgsstory war auch dem im Verlag "Springer Professional" erscheindenden Fachmagazin "Wasser & Abfall" einen Beitrag wert. In seiner neuesten Ausgabe beschreibt das Magazin die Entwicklung des Geothermieprojekts und gibt den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die wesentlichen Eckdaten der Anlage und Bohrungen. Für die Leserschaft dieses Mediums besonders interessant: Welchen Einfluss hatte und haben die Bohrungen auf das Grundwasser? Das Fachblatt schreibt dazu: "15 Jahre nach Inbetriebnahme kann konstatiert werden: Die tiefe Geothermie ist nicht nur ein fester Bestandteil der Energieversorgung von Unterföhring geworden, mit deren Hilfe man weitgehend unabhängig von den Irrungen und Wirrungen des Weltmarkts die Wärmeversorgung der Gemeinde mit heimischer, klimafreundlicher Energie sicherstellt. Es hat sich in dieser Zeit auch bestätigt, dass der sichere Betrieb von Tiefengeothermieanlagen ohne negative Auswirkungen auf Mensch, Umwelt oder Untergrund gewährleistet werden kann." Und weiter: "Dies wird zum einen durch eine sorgfältige Verrohrung der Bohrstrecke sichergestellt, die aus teleskopartig-konzentrisch ineinander steckenden Metallrohren besteht. Deren Aufgabe ist es, das Bohrloch gegenüber dem Umgebungsgestein abzudichten und so unter anderem auch das Grundwasser zu schützen. Die langfristige Stabilisierung der Rohrtour im Bohrloch erfolgt durch das Einbringen von Zement in den Hohlraum zwischen Rohren und Gestein bzw. zwischen den einzelnen Verrohrungen. So entsteht eine massive Barriere zwischen Bohrloch und umgebenden Untergrund, die eine nachhaltige und sichere Bewirtschaftung des Untergrundreservoirs erlaubt. Alle zehn Jahre muss der Anlagenbetreiber den Behörden nachweisen, dass die Bohrlochintegrität nach wie vor sichergestellt ist."
Auch das Umweltbundesamt sieht übrigens die Risiken beim Betrieb von Anlagen zur Nutzung von tiefer Erdwärme als beherrschbar an: „Gefahren für das zur Trinkwassergewinnung nutzbare Grundwasser sind mit den angewandten Methoden bei Einhaltung der Vorgaben des Bergrechts sowie der Beachtung der Anforderungen des Trink- und Grundwasserschutzes nicht zu erwarten. Falls Störfälle im Betrieb etwa durch undichte Bohrungen auftreten, sind sie erkennbar und in ihrer Auswirkung räumlich begrenzt.“