Für die auf der Seite Anschlussmöglichkeit genannten Möglichkeiten zum Anschluss an das Fernwärmenetz der GEOVOL gelten die Preise gemäß aktuellem Preisblatt.
Fördermöglichkeiten
Kunden können derzeit insbesondere beim BAFA einen Zuschuss auf die Kosten Ihres Heizungsbauers beantragen (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)). Details hierzu finden Sie auf der Homepage des BAFA. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zu diesem Förderprogramm immer direkt an das BAFA. Gerne informiert Sie auch die Gemeinde Unterföhring über das "Unterföhringer Energiesparförderprogramm" auf ihrer Homepage.
Ein Zuschuss über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien Premium" ist für neu beantragte Anschlüsse (Bestandsgebäude) nicht mehr möglich (Stand Januar 2023).
Über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie viele Informationen im Internet oder bei einem Energieberater. GEOVOL selbst darf keine Beratung zu Förderungen anbieten.
Bei einem Vollanschluss werden die Erstellung des Hausanschlusses einerseits sowie die Aufnahme der Wärmelieferung andererseits im Rahmen einer einzigen Baumaßnahme durchgeführt. Die Anschlusskosten bestehen dabei aus den Positionen "Baukostenzuschuss" (BKZ) und "Hausanschlusskosten" (HAK). Letztere werden noch einmal unterschieden in "pauschale HAK" und "nach Aufwand zu berechnende HAK". Die pauschalen HAK (pHAK) beinhalten die Verlegung der Fernwärmeleitung bis zu einer Trassenlänge von 15 Metern sowie Lieferung und Montage der Wärmeübergabestation. Zu den nach Aufwand zu berechnende HAK zählen insbesondere "befestigte Flächen", d.h. Entfernen und Wiederverlegen von gepflasterten oder asphaltierten Flächen. Daneben können z.B. zusätzliche Kernbohrungen, Blechverkleidungen von außenliegenden Leitungen oder das Entfernen von Hindernissen (Zaun, Mülltonnenhäuschen, Bäume, Sträucher etc.) zusätzliche Kosten verursachen.
Bei einem Optionsanschluss wird zunächst nur die Leitung durch das Grundstück bis in das Gebäude hinein verlegt und endet somit an der Innenseite der Außenwand. Innerhalb des Gebäudes erfolgen noch keine Arbeiten, d.h. der Gebäudeeigentümer nutzt seine vorhandene Heizung weiterhin wie bisher. Sobald der Gebäudeeigentümer dann seine Heizung auf Geovol umstellen möchte, erfolgt der Umbau im Gebäude und die Wärmelieferung kann beginnen. Für die Anschlussoption werden dem Kunden 50 Prozent der Kosten für einen Vollanschluss berechnet. Nach dem Umschluss auf einen Vollanschluss und Beginn der Wärmelieferung werden die restlichen 50 Prozent in Rechnung gestellt. Erfolgt der Umschluss auf einen Vollanschluss innerhalb von drei Jahren, werden die Kosten der Anschlussoption angerechnet.
Wichtig: Optionsanschlüsses können derzeit leider nicht neu beantragt werden (Stand Januar 2023). Bestehende Optionsanschlüsse können dagegen weiterhin auf einen Vollanschluss erweitert werden. Eine frühzeitige Beantragung einer solchen Erweiterung ist aufgrund von langen Lieferzeiten der Wärmeübergabestationen jedoch erforderlich.
Wie bei jeder anderen Energieform entstehen auch bei der Gewinnung und Bereitstellung von Geothermie (Erdwärme) Kosten, die sich in einem Wärmepreis niederschlagen. Allerdings ist der Preis für die umweltfreundliche und sichere Geothermie bei Vollkostenbetrachtung vielfach schon jetzt günstiger als zum Beispiel die Wärmeversorgung mit Gas oder Öl.
Der an die GEOVOL zu entrichtende Preis für die Wärmeversorgung besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.
Weitere Gebühren, wie zum Beispiel ein bei anderen Energieversorgern üblicher Messpreis oder eine Zählermiete entstehen Ihnen nicht.
Unsere Preise finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 galt ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf die Lieferung von Fernwärme. Seit 01.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Der Grundpreis entsteht für die Bereitstellung der Leistung für den Wärmebezug und ist unabhängig von der abgenommenen Wärmemenge. Er bemisst sich ausschließlich nach der bestellten und im Wärmeliefervertrag vereinbarten Wärmelieferleistung.
Der Arbeitspreis ist der Preis für die abgenommene Wärmemenge, in der Regel angegeben in €/MWh oder in ct/kWh. Eine Megawattstunde (MWh) Wärmeverbrauch entspricht ungefähr dem Verbrauch von 120 -130 Litern Öl oder 120 -130 Kubikmetern Gas.
Der Kleinverbrauchstarif gilt bei einer Anschlussleistung von 15 kW und bei einem Wärmeverbrauch von bis zu 20 MWh/a. Die Eingruppierung in den für den Kunden jeweils günstigeren Tarif erfolgt erstmalig nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Tag der Inbetriebnahme, danach in jedem Abrechnungszeitraum automatisch.
Wie im GEOVOL-Preisblatt dargestellt, liegen sowohl dem Grund- als auch dem Arbeitspreis Preisänderungsformeln zugrunde, die verschiedene Indices berücksichtigen, z. B. den für Erdgas, Strom oder Investitionsgüter. Um unsere Preisbildung möglichst transparent darzustellen, sind im Folgenden nicht nur die Formeln im Detail aufgeführt und erklärt, sondern auch die einzelnen Indices erläutert und mit Links zu den relevanten Datenbanken versehen. Die Preisänderungsformeln ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Preisbildung für die GEOVOL-Fernwärme Anwendung finden.
Wie errechnet sich der Grundpreis?
Der Grundpreis (GP) entspricht zu 10 % dem Basis-Grundpreis (GP0). Der Basis-Grundpreis bei Fernwärme ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung und umfasst die Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen sowie anteilige Baukosten des Fernwärmenetzes.
Der Grundpreis ändert sich zu 55 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe "Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel)", ausgedrückt im Index "InvestGKB" und zu 35 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe, ausgedrückt im Index "Lohn". Dieser Zusammenhang drückt sich in folgender Formel aus:
GP = GP0 . (0,10 + 0,55 . InvestGKB / InvestGKB0+ 0,35 . Lohn/Lohn0)
Wie errechnet sich der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis (AP) entspricht zu 25 % dem Basis-Arbeitspreis (AP0). Der Basis-Arbeitspreis bei Fernwärme ergibt sich aus den Erzeugungskosten zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt.
Der Arbeitspreis ändert sich zu 5 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas ("GAS"), zu 15 % wie der Preisindex für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten ("InvestG"), zu 10 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe ("Lohn"), zu 25 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom ("Str") sowie zu 20 % entsprechend der Preisentwicklung des Wärmemarktes ("WM"). Dieser Zusammenhang drückt sich in folgender Formel aus:
AP = AP0 . (0,25 + 0,05 . GAS/GAS0 + 0,15 . InvestG/InvestG + 0,10 . Lohn/Lohn0 + 0,25 . Str/Str0 + 0,20 . WM/WM0 )
Die Indices
Die in den Formeln berücksichtigten Indices spiegeln die Preisentwicklung in den jeweiligen Bereichen wider und stellen so sicher, dass sich ein Großteil des Fernwärmepreises nach der aktuellen Marktentwicklung richtet. Die mit einer 0 versehenen Indices sind die sogenannten Basiswerte der jeweiligen Indices. Sie ergeben sich aus dem Durchschnitt der Monatswerte zwischen Juli 2006 und Juni 2007, also dem Zeitraum, in dem die GEOVOL Unterföhring GmbH ihre Tätigkeit aufgenommen hat.
Die für die Preisanpassung zum 1. Oktober 2024 verwendeten aktuellen Indices finden Sie in dieser Übersicht.
Wer ermittelt die Indices und wo finde ich sie?
Die verschiedenen Preisindices werden regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Die für die Preisänderungsformeln verwendeten Indices haben unterschiedlichen Quellen:
Die Indices zum Wärmemarkt finden Sie hier
Die Indices zum Lohn finden Sie hier.
Die Indices zum Gas- und Strompreis sowie zu den Investitionsgütern und den Kesseln und Behältern können Sie einer Excel-Tabelle entnehmen, die hier vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und aktualisiert wird. Um zu der richtigen Tabelle zu gelangen, scrollen Sie bis zur Überschrift "Publikationen" und klappen dort die Registerkarte "Erzeugerpreise gewerblicher Produkte - Lange Reihen" aus. Die erste dort angebotene Tabelle (siehe Bild) enthält die gewünschten Indices im Tabellenblatt "61241-02". Die vier Indices finden Sie in den Tabellenspalten XM, WT, D und LG.
Bei Störungen an der Heizung ist grundsätzlich der Heizungsbauer des Kunden zu beauftragen. Stellt dieser die Ursache der Störung auf der Sekundärseite (Kundenseite) fest, kann er die Störung gleich beheben. Die Kosten für diesen Einsatz trägt der Kunde. Stellt der Heizungsbauer des Kunden die Ursache der Störung auf der Primärseite (Geovolseite) fest, informiert der Kunde Geovol. Die Kosten für den Einsatz des kundenseitigen Heizungsbauers trägt in diesem Fall Geovol.
Wird Geovol zu einer Störung gerufen, deren Ursache auf der Sekundärseite zu finden ist, muss der Kunde die Kosten für den Einsatz der Geovol tragen. Die Behebung einer Störung auf der Sekundärseite (Kundenseite) erfolgt aber grundsätzlich nicht durch Geovol!
Weitere Leistungen, die der Kunde nach erfolgter Inbetriebnahme beauftragt bzw. von ihm verursacht werden, werden separat berechnet. Die Höhe dieser Kosten finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.